Gentlemen on Track
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ALLGEMEINE TEILNAHME- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese AGB sind Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen zwischen Gentlemen on Track, Geschäftsführer Mathias Scharf (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), der an Veranstaltungen der Gentlemen on Track teilnimmt.

Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung von Gentlemen on Track ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder das Fahren auf Rundenzeit.

1. Allgemeiner Geltungsbereich

Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Der Anbieter führt unterschiedliche Freizeitveranstaltungen (u.a. Fahrveranstaltungen) durch, an denen der Kunde mit einem eigenen PKW teilnehmen kann. Die jeweiligen Angaben über weitere Voraussetzungen sowie Details über Inhalt und Durchführung der Veranstaltung sind der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite der Gentlemen on Track [www.gentlemen-on-track.de] zu entnehmen.
2.1 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Gentlemen on track bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2 Die Anmeldung erfolgt für alle dem Anbieter in der Anmeldung benannten Teilnehmer. Der angemeldete Kunde übernimmt die Verpflichtungen aus dem Vertrag für sich und für die von ihm in der Anmeldung benannten Personen.
2.3 Der Anbieter wird den Eingang der Anmeldung bestätigen. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Annahme der Anmeldung durch den Anbieter zustande, indem der Anbieter den Teilnehmer zur Veranstaltung zulässt.
2.4 Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so hat der Anbieter das Angebot des Kunden nicht angenommen, sondern bietet ihm den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An etwaige Reservierungen hält sich der Anbieter nur bis zu dem im Angebot genanntem Zeitraum gebunden. Nimmt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums das Angebot nicht an, so ist der Anbieter berechtigt anderweitig zu verfügen.

3. Zahlungsbedingungen für Kunden

Mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung fällig und wird abgerechnet, soweit in der Angebotsbeschreibung keine abweichenden Zahlungsbedingungen (z. B. Anzahlung und Restzahlung, siehe 4a) bestimmt sind.

4. Umbuchung, Rücktritt und Stornierung

4.1 Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per E-Mail oder per Fax gegenüber dem Anbieter zu erklären.
4.2 Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen:
– bei Rücktritt bis zum 90. Tag vor der Veranstaltung: 50 % der Gebühr,
– bei Rücktritt zwischen dem 89. und dem 30. Tag vor der Veranstaltung: 75 % der Gebühr,
– bei Rücktritt zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor der Veranstaltung: 80 % der Gebühr,
– bei Rücktritt zwischen dem 14. und dem 1. Tag vor der Veranstaltung: 100 % der Gebühr.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Bei Nichtteilnahme an einer verbindlich gebuchten Veranstaltung bleibt die Gebühr fällig.
4.4 Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr, maßgebend.
4.5 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
4.6 Der Kunde kann seinen Startplatz bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenlos auf einen Ersatzfahrer übertragen. Die Übertragung ist dem Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) unter Angabe des Namens des Ersatzfahrers mitzuteilen. Der Ersatzfahrer muss die Teilnahmebedingungen (Ziffer 5) erfüllen. Mit der Übertragung entfällt eine Stornogebühr nach 4.2.

4a. Startplatz-Reservierung (Anzahlung)

4a.1 Für ausgewählte Veranstaltungen kann ein Startplatz durch eine Anzahlung reserviert werden. Höhe der Anzahlung, Rücktrittsfrist und Fälligkeit der Restzahlung ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Mit Bestätigung der Reservierung durch den Anbieter kommt der Teilnahmevertrag zustande (2.3). Die Anzahlung wird vollständig auf die Gebühr angerechnet.
4a.2 Die Ticketkategorie wählt der Kunde bei der Reservierung. Ein Wechsel ist bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist möglich.
4a.3 Bis zum Ablauf der in der Angebotsbeschreibung genannten Rücktrittsfrist kann der Kunde abweichend von 4.2 von der Reservierung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist in Textform (z. B. per E-Mail) abzugeben. In diesem Fall verbleibt die Anzahlung als Entschädigung beim Anbieter; weitere Kosten entstehen dem Kunden nicht.
4a.4 Erklärt der Kunde bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist keinen Rücktritt, wird die Buchung ohne weitere Erklärung verbindlich. Der Anbieter stellt den Restbetrag in Rechnung; er ist bis zu dem in der Angebotsbeschreibung genannten Datum zu zahlen.
4a.5 Für einen Rücktritt nach Ablauf der Rücktrittsfrist gilt 4.2, berechnet auf die volle Gebühr der gewählten Kategorie. Die geleistete Anzahlung wird angerechnet.

5. Teilnahmebedingungen

5.1 Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, welche die Gebühr im Voraus entrichtet haben.
5.2 Teilnehmer, welche innerhalb einer Veranstaltung Fahrer von Fahrzeugen sind, versichern, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse sind und verpflichten sich, Einsicht in die Fahrerlaubnis zu gewähren. Der Teilnehmer versichert durch seine Unterschrift in der Anmeldung, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine rechtsgültige Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
5.3 Teilnehmer nehmen grundsätzlich auf eigenes Risiko am Fahrtraining teil. Teilnehmer können nach Rücksprache mit dem Anbieter Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Begleitpersonen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist erlaubt. Teilnehmer und Begleitpersonen bestätigen dies durch eine Verzichtserklärung, die vor Ort unterschrieben werden muss.
5.4 Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Veranstaltungsleiter Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Veranstaltungsleiters, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Sachen, kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr besteht.
5.6 Der Anbieter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht (bspw. Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss), von der Veranstaltung auszuschließen.
5.7 Der Teilnehmer versichert, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden.
5.8 Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Teilnehmer die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Übernachtung die ist abhängig vom gebuchten Paket.

6. Nichtdurchführung von Veranstaltungen

6.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigem Grunde zu verschieben oder abzusagen, wenn der Grund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. In diesem Fall kann der Anbieter in Absprache mit dem Teilnehmer einen Ersatztermin anbieten. Teilnehmer haben das Recht, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
6.2 Soweit die Durchführung von Veranstaltungen infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder verhindert wird, steht dem Anbieter das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
6.3 Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall werden entrichtete Startgelder rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
6.4 Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Witterungsbedingungen berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Erstattung. 6.2 bleibt unberührt.

7. Gewährleistung

7.1 Der Anbieter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung, Abwicklung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Anbieter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen wird Abhilfe verweigert, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
7.2 Für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen regelmäßig nur vermittelt werden und die als Fremdleistung ausdrücklich gekennzeichnet sind, leistet der Anbieter keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Fremdveranstaltung beauftragtes Personal des Anbieters tätig ist.
7.3 Soweit Leistungsstörungen auftreten sind Teilnehmer gehalten, diese unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der bestehenden Schadensminderungspflicht sind Teilnehmer gehalten, zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglicherweise eintretenden Schaden gering zu halten.
7.4 Die Haftung für schuldhaft nicht erbrachte vertragliche Leistungen des Anbieters, auch seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Haftung für Personen- und Sachschäden

8.1 Für Schäden eines Teilnehmers haftet der Anbieter sowie deren Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit eines Teilnehmers.
8.2 Von Teilnehmern verschuldete Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Anbieter zu beheben.
8.3 Die Teilnehmer (alle Fahrer, Beifahrer, Teams, KFZ-Eigentümer, -halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Teams haften für ihre Fahrer, Beifahrer, Gäste und Helfer. Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen:
• den oder die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen
• deren Helfer, Instrukteure und Fahrtrainer, Sportleiter und Sportwarte, dem Strecken-Eigentümer und –betreiber
• allen angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeitern einschließlich Streckenposten und sonstigen beauftragten Personen und Firmen
• Behörden, Servicedienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Institutionen,
außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren mit Teilnehmer-Fahrzeugen fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).
8.4 Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadens die Vorbenannten in Mithaftung nehmen.
Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt jeder Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

9. Fotoaufnahmen

Die Teilnehmer der Veranstaltungen sind damit einverstanden, dass der Anbieter Foto-, Ton und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufnimmt. Der Anbieter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbe- und Pressezwecken zu verwenden.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

11. Versicherungen

Jedem Teilnehmer empfehlen wir dringend eine von uns angebotene Unfallversicherung abzuschließen. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Information hierüber muss mit der Nennung zur Veranstaltung beim Veranstalter eingegangen sein.
Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen. Der Veranstalter kann jederzeit einen Nachweis über die notwendigen Versicherungen verlangen und bei Nichtvorliegen den Teilnehmer ausschließen.

Die Bedingungen sowie die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen von Gentlemen on Track – sind mir bekannt, werden von mir akzeptiert und mit meiner Buchung / Unterschrift Vertragsbestandteil.

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